"Nichts ist feiger und gewissenloser als der Wunsch von allen Menschen geliebt zu werden." Marie Ebner-Eschenbach

Eine Kultur des Todes kann kein Fortschritt sein, sondern ist menschenunwürdig!

Am 23, Juni debattiert der Bundestag abschließend über die Abschaffung des § 219a StGB und damit über die Abschaffung des Werbeverbotes für vorgeburtliche Kindstötungen. Begründet wird das u.a. damit, dass ein Strafmakel für den Berufsethos von Ärzten besonders belastend sei. Das Gesetzesvorhaben stehe auch im Einklang mit der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“.

Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist leider davon auszugehen, dass dieses Gesetzesvorhaben die nötige Mehrheit erhalten wird. In der ersten Lesung am 13. Mai pries eine Abgeordnete der Ampel die geplante Abschaffung des Werbeverbotes für vorgeburtliche Kindstötungen als Fortschritt: „Heute ist ein guter Tag. Das ist ein schöner Moment. Gewöhnen Sie sich dran: Wir gehen vorwärts, niemals zurück.“

Nach unserer Meinung ist eine Kultur des Todes niemals ein Fortschritt, sondern ist menschenunwürdig! Damit sind wir als KA-Sachsen nicht allein.

Kath.net befürchtet: „dass der Zugang zur Abtreibung dadurch noch stärker erleichtert wird, das Bewusstsein für die Problematik der Tötung ungeborener Kinder noch weiter schwindet, aber vor allem dies erst ein Etappensieg für die weiteren Pläne zum Ausbau der Legalisierung der Abtreibung sein könnte.“

Cornelia Kaminski (Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle -AlfA) kommentiert das Vorhaben der Ampelkoalition: „Ungewollte Schwangerschaften stellen für Frauen zweifellos ein sehr ernstes Problem dar. Was sie dennoch am wenigsten brauchen, ist jemand, der ihnen sagt wie er oder sie das Kind >>wegmacht<< und was das kostet. Was sie brauchen sind vielmehr Personen, die ihnen stattdessen gangbare Wege aufzeigen, wie ein Leben mit einem unerwarteten Kind gelingen kann, welche Unterstützung sie von der Solidargemeinschaft erwarten dürfen und wer darüber hinaus welche Hilfestellungen anbietet“ (Lebenszeichen Nr. 135 – Sommer 2022).

Stefan Rehder (Die Tagespost) schreibt: „Wie es um das Berufsethos von Medizinern bestellt ist, die sich auf vorgeburtliche Kindstötungen spezialisiert haben, kann in dem Buch "Die Höhle der Löwin: Geschichte einer Abtreibungsärztin" nachgelesen werden. Dort bekennt die ehemalige "Pro Familia"-Mitarbeiterin Kristina Hänel unter dem Pseudonym Andrea Vogelsang: "Ich liebe meinen Beruf, ich mache meine Arbeit gern, ich finde es schön, Schwangerschaftsabbrüche zu machen, und ich bin stolz auf mich." Jene Abtreibungsärztin, die in allen Instanzen wegen fortgesetzten Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen rechtskräftig verurteilt wurde und der das Parlament kommende Woche nun einen Persilschein ausstellen will.“ Stefan Rehder bezweifelt auch, dass das Vorhaben etwas mit Nachhaltigkeit zu tun hat: „Was an der Werbung für vorgeburtliche Kindstötungen "nachhaltig" sein soll, erschließt sich wohl nur den Verfechtern der "Kultur des Todes".“.

Daniel Kästner (Landesvorsitzender CDL Sachsen) stellt in einem Rundschreiben fest: „Die Ampel will das Werbeverbot aufheben, die Linke will Abtreibung gänzlich legalisieren und auch den §218 streichen sowie Verhütungsmittel generell kostenlos zur Verfügung stellen.“ Er sieht eine Ursache für die hohen Abtreibungszahlen in der Sexualerziehung: „Man darf davon ausgehen, dass in den 96 % das Kind unerwartet, ungeplant und daher unerwünscht war. Trotz einer Lebenssituation, in die ein (weiteres) Kind als nicht hineinpassend empfunden wird, wird Sexualität praktiziert. Offenbar wird in der Gesellschaft die Möglichkeit / das "Risiko" einer Schwangerschaft als minimal / nicht vorhanden angesehen, obwohl dem nicht so ist. Das muss Ursachen haben in der Sexualerziehung.“

Daniel Kästner fragt auch im Hinblick auf die Sterbehilfe, die am 24.6. debattiert werden soll:

„Was macht es mit uns und der gesamten Gesellschaft, wenn wir es weiter oder gar vermehrt zulassen, das die Schwächsten, die Ungeplanten und die nicht mehr Konsumfähigen, nach Pflichtberatung und Bedenkfrist der willkürlichen Tötung preisgegeben werden?“