"Ohne Gott ist alles erlaubt" F. M. Dostojewski
>>>Pressemitteilung von Christdemokraten für das Leben (CDL) Sachsen und des Katholischen Arbeitskreises (KA) in der Sächsischen Union zum Welt Down Syndrom Tag>
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Der „Welt Down Syndrom Tag“ am 21. März ist ein guter Anlass, sich die Situation in Deutschland bewusst zu machen. Nach dem Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar und niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Gibt es eine größere Benachteiligung als nicht leben zu dürfen?
Am 11. April 1963 knapp zwei Jahre nach dem Bau der Berliner Mauer veröffentlichte Papst Johannes XXIII seine Enzyklika „Pacem in Terris“. Darin betont er unter anderem: „Jedem Menschen muß das Recht zugestanden werden, innerhalb der Grenzen seines Staates seinen Wohnsitz zu behalten oder zu ändern; ja, es muß ihm auch erlaubt sein, sofern gerechte Gründe dazu raten, in andere Staaten auszuwandern und dort seinen Wohnsitz aufzuschlagen“. Dieses Recht wurde in sozialistischen Systemen den Menschen verwehrt.
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Arbeitskreis der CDU (KA) fordert eine deutliche Entschuldigung der SPD zu einem eigenen Wahlspot.
"Dass sich die SPD mangels eigener Themen an CDU Politikern abarbeitet spricht schon Bände. In dem betreffenden Wahlspot wird aber ein Mitarbeiter des Unions-Kanzlerkandidaten Armin Laschet persönlich und diskriminierend als „erzkatholischer Laschet-Vertrauter“ bezeichnet.
„Wir Christen müssen unsere klare Position für das Leben immer wieder deutlich machen und darauf hinweisen, was eine Rot-Rot-Grüne Mehrheit im Parlament für den Lebensschutz bedeuten würde.
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„Was in Deutschland eine Straftat ist, darf nicht im Ausland mit deutschen Steuergeldern gefördert werden!“ betont der Vorsitzende des Katholischen Arbeitskreises in der CDU Sachsen Mathias Kretschmer.