"Man darf nicht einfach aufgeben, das Evangelium zu verkündigen. Es schien ja auch inder griechisch-römischen Welt völlig absurd, dass da ein paar Juden hinausgehen und die große, gelehrte, gescheite griechisch römische Welt für das Christentum zu gewinnen suchen." Benedikt XVI.

Christen müssen die klare Position für das Leben immer wieder deutlich machen

 „Wir Christen müssen unsere klare Position für das Leben immer wieder deutlich machen und darauf hinweisen, was eine Rot-Rot-Grüne Mehrheit im Parlament für den Lebensschutz bedeuten würde.

Deshalb ist es wichtig, dass die Abgeordneten der CDU/CSU Fraktion sich in der Debatte am 04. März klar zum Schutz des ungeborenen Lebens bekannt haben! Der Schutz des menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Tod spiegelt die Würde wider, die allen Menschen als Abbild Gottes zukommt.“ erklärt Mathias Kretschmer, Vorsitzender des katholischen Arbeitskreises in der CDU Sachsen.

Die Linksfraktion hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der die ersatzlose Abschaffung des §218 StGB fordert und damit das „grauenhafte Verbrechen“ (Papst Franziskus) der vorgeburtlichen Kindstötung ohne jegliche Einschränkung durch Fristen oder Beratung ermöglichen soll. Offenbar reicht es den Linken nicht aus, dass in Deutschland jährlich 100000 Kindern das Recht auf Leben verwehrt wird. Stephan Pilsinger MdB (CSU) stellte deshalb zurecht fest „Der vorliegende Antrag der Linken reiht sich ein in die systematische Bekämpfung des ungeborenen Lebens durch diese Partei.“ Dabei hat die Linke die Unterstützung von Grünen „Wir Grünen haben das (den §218 StGB) immer kritisiert.“ und auch der SPD „Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht.“.

Sylvia Pantel MdB (CDU) ist zuzustimmen: „Für die CDU/CSU steht aber ganz klar fest: Ungeborenes Leben hat wie alle Menschen einen Anspruch auf Schutz. Das Recht auf Leben steht für uns zu keiner Zeit zur Disposition.“