"Man löst keine Probleme, indem man sie aufs Eis legt."  Winston Churchill (1874-1965)

Diskussionspapier des Katholischen Arbeitskreises in der CDU Sachsen zur möglich gewordenen gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung

Die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung ist mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar

Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zeigt, wie weit sich unser Land von seinen christlichen Wurzeln entfernt hat. Die Würde des Menschen in Artikel 1 unseres Grundgesetzes hat der Mensch nach christlicher Tradition aus der Ebenbildlichkeit mit Gott. Menschliches Leben ist deshalb nicht verfügbar. Die Würde des Menschen ist mehr als Autonomie.

Die Haltung der Katholischen Kirche ist eindeutig z.B.:

„Nun ist aber erneut nachdrücklich zu erklären, daß niemand und nichts in irgendeiner Weise zulassen kann, daß ein unschuldiges menschliches Lebewesen getötet wird, sei es ein Fötus oder ein Embryo, ein Kind oder ein Erwachsener, ein Greis, ein von einer unheilbaren Krankheit Befallener oder ein im Todeskampf Befindlicher. Außerdem ist es niemandem erlaubt, diese todbringende Handlung für sich oder für einen anderen, der seiner Verantwortung anvertraut ist, zu erbitten, ja man darf in eine solche Handlung nicht einmal explizit oder implizit einwilligen. Auch kann sie keine Autorität rechtmäßig auferlegen oder erlauben.

Es handelt sich nämlich um die Verletzung eines göttlichen Gesetzes, um die Beleidigung der Würde der menschlichen Person, um ein Verbrechen gegen das Leben, um einen Anschlag auf das Menschengeschlecht.“ (Erklärung der Glaubenskongregation »Iura et bona«, 5. Mai 1980)

Das Urteil ist ein Dammbruch, da es grundsätzlich ermöglicht, dass menschliches Leben verfügbar wird und Gegenstand von gewerblichen und damit finanziellen Interessen sein darf. Es ist zudem zu beachten, dass unheilbar Kranke in einer Position der Schwäche sind und deshalb des besonderen Schutzes bedürfen. 

Jetzt ist es Aufgabe des Gesetzgebers die Spielräume, die das Urteil lässt (es wird ausdrücklich festgestellt, dass der Gesetzgeber die Suizidhilfe regulieren darf), im Sinne des Lebens zu nutzen.

Bei der nötigen gesetzlichen Regulierung stellen sich u.a. folgende Fragen:

·         Wie wird verhindert, dass es in der Gesellschaft durch die Möglichkeit, kommerzielle Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, zu einer Entsolidarisierung mit Schwerkranken kommt?

·         Wie kann sichergestellt werden, dass der Wunsch nach Selbsttötung wirklich eine freie Entscheidung ist und nicht auf Druck der Umgebung entsteht?

·         Wie wird sichergestellt, dass die Kosten der Pflege und palliativmedizinischen Betreuung keine Rolle bei einer Entscheidung für eine möglicherweise kostengünstigere assistierte Selbsttötung spielen?

·         Wie wird bei Menschen, die sich nicht äußern können, die dement, geistig behindert, oder psychisch krank sind oder bei Minderjährigen, verhindert, dass Dritte über diese Menschen entscheiden?

·         Welche Qualifikation wird gefordert, um diese „Dienstleistung“ erbringen zu dürfen?

·         Wie werden „Qualitätssicherung“ und Haftungsfragen geregelt?

·         Welche Änderungen im Arznei- und Betäubungsmitterecht sind erforderlich, um das Urteil umzusetzen? Wie wird Missbrauch verhindert?

·         Wird eine wirksame umfassende verbindliche Aufklärung z.B. auch über Alternativen (Palliativmedizin) im Gesetz verankert?

·         Wie wird auch durch staatliche Unterstützung eine ausreichende palliativmedizinische Versorgung und Hospizarbeit gesichert?

·         Wie bleibt die Gewissenfreiheit von Ärzten erhalten, wenn es analog zur vorgeburtlichen Kindstötung zu Forderungen nach Sicherstellung einer flächendeckenden „Versorgung“ mit derartigen Dienstleistungen kommt?

·         Wie wird die Forderung des BVG, dass niemand verpflichtet werden kann, Suizidhilfe zu leisten, praktisch abgesichert?

Als Christen sollten wir uns nicht entmutigen lassen und weiter nicht zuletzt auch öffentlich (z.B. in den Medien, in Diskussionen in den sozialen Netzwerken, beim Marsch für das Leben) für die Menschwürde und das Leben eintreten. Hospizarbeit und Palliativmedizin müssen weiter ausgebaut werden. Hier haben insbesondere die christlichen Sozialverbände eine Vorbildfunktion.

Ein Mensch soll am Ende seines Lebens an der Hand eines anderen Menschen sterben dürfen und nicht durch die Hand eines kommerziellen Sterbehelfers!

Beispiele für Stellungnahmen des kirchlichen Lehramtes zu Sterbehilfe

Dieses Papier soll, wie der Titel sagt, der Diskussion dienen und insbesondere Mandatsträger, die mit der Gesetzgebung betraut sind, Fragen und Orientierung an die Hand geben. Es ist nicht das Ziel dieses Beitrages, abschließende Urteile oder Lösungen anzubieten oder alle möglichen Aspekte, die zu berücksichtigen sind, zu erwähnen.