Bekennt euch zu ihm vor allen Völkern, ihr Kinder Israels; denn er selbst hat uns unter die Völker zerstreut. Tob 13, 3

Schutz der ungeborenen Kinder muss bewahrt werden – keine Werbung für vorgeburtliche Kindstötungen!

„Unter den lateinischen Schriftstellern behauptet Tertullian: »Die Verhinderung der Geburt ist vorzeitiger Mord; es kommt nicht darauf an, ob man die schon geborene Seele tötet oder sie beim Zurweltkommen auslöscht. Es ist bereits der Mensch, der er später sein wird«.“ (Johannes Paul II EVANGELIUM VITAE 61).

 

Am 13. Mai debattierte der Bundestag über die Aufhebung des Werbeverbotes für vorgeburtliche Kindstötungen (Abschaffung § 219a StGB). Dass man sich in der Ampel darüber einig ist und letztlich darauf abzielt, auch den § 218 abzuschaffen und somit jegliche vorgeburtliche Kindstötung aus dem Strafrecht zu streichen, ist nicht überraschend, stand das doch z.B. in den Wahlprogrammen. Leider ist das auch in kirchlichen Kreisen zu wenig wahrgenommen oder gar verdrängt worden.

Wie kann man fordern, dass für die Tötung eines Kindes geworben werden darf? Ganz einfach, man blendet das Kind aus und beraubt es in der Debatte seiner Personalität, wie es die Redner der Ampel taten:

Der Justizminister Buschmann (FDP) verwendet (wie in der DDR) das demagogische Wort von einer „Unterbrechung“ der Schwangerschaft: „Das, worum es heute eigentlich geht, kann man an der Lebenswirklichkeit erkennen. Stellen Sie sich dazu bitte eine junge Frau vor, die schwanger ist und die in Erwägung zieht, diese Schwangerschaft zu unterbrechen.“ (Plenarprotokoll S. 38). Damit wird so getan, als ginge es um eine umkehrbare Sache, als ließe sich dieselbe Schwangerschaft zu einem beliebigen Zeitpunkt fortsetzen. Dass bei einer Abtreibung ein einzigartiger Mensch getötet wird und damit unwiederbringlich verloren ist, wird ignoriert und ausgeblendet. 

Eine Abgeordnete der SPD freut sich, wenn Werbung für die Tötung Ungeborener gemacht werden darauf, denn „Tatsächlich ist diese Regelung aber eine Manifestation des patriarchalen und frauenfeindlichen Naziregimes.“ Jetzt wird mit der Nazikeule schon auf Ungeborene eingeschlagen! Weiter geht es mit „§ 219a ist damit ein gutes Beispiel dafür, dass überall dort, wo rechte Parteien an der Macht sind, Frauenrechte eingeschränkt werden.“ Das Kind kommt wieder nicht vor! Aber „Heute ist ein guter Tag. Das ist ein schöner Moment. Gewöhnen Sie sich dran: Wir gehen vorwärts, niemals zurück.“

Auch die Linke bedient sich der Argumentation des „Naziparagrafen“, um nicht auf das Kind schauen zu müssen, um dann nachzulegen „Wir brauchen eine Kommission, die nicht nur darüber diskutiert, ob § 218 fällt, sondern wie; und wir brauchen diese Kommission sofort.“

Auch die Grünen blenden das Kind aus: „Drittens werden wir das System der Schwangerschafts-abbrüche im Strafrecht auf den Prüfstand stellen. Denn für uns steht fest: Selbstbestimmung darf kein Verbrechen sein, meine Damen und Herren.“

Die CDU-Abgeordnete Nina Warken stellte angesichts von jährlich 100000 vorgeburtlichen Kindstötungen in Deutschland (das entspricht über 10 Grundschulklassen pro Tag!) klar, „dass es keine zusätzliche Werbung braucht“ und betont „Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine normale ärztliche Heilbehandlung. Er beendet einmaliges, individuelles menschliches Leben, und das darf nicht verharmlost werden.“ „Sie (die Vertreter der Regierungskoalition d.R.) weichen dieser Frage (nach dem Kind d.R.) auch heute in den Reden und Anträgen aus. Das Kind kommt darin nicht vor, oder Sie sprechen bloß von >>Schwangerschaftsgewebe<<.“

Offenbar haben derzeit leider die Gegner des Lebens im Bundestag die Mehrheit und werden ihre Agenda durchsetzen. Umso wichtiger ist es, immer wieder auf die Menschenwürde auch der Ungeborenen hinzuweisen Der Marsch für das Leben am 17.9.22 in Berlin ist z.B. eine Gelegenheit dafür.