"Wenn auch Fürsten gegen mich beraten: dein Knecht sinnt nach über deine Gesetze."  Ps. 119, 23

Katholischer Arbeitskreis begrüßt die Stellungnahme des EAK zum §219a

In seinem aktuellen Magazin spricht sich der EAK klar für die Beibehaltung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche aus: "Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar... Artikel 2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Gegen diese grundlegenden Rechte wird jeden Tag in unserem Land durch Schwangerschaftsabbrüche in enorm hoher Zahl verstoßen." In einer ausführlichen Stellungnahme „Hilfe zum Leben e.V.“ (Pforzheim) wird der Lebensschutz und die Ablehnung einer Aufweichung der derzeitigen Gesetzgebung ausführlich dargestellt und begründet.

Wir müssen als Christen gemeinsan für das Leben, seine Würde und seinen Schutz einstehen. Das gebietet nicht zuletzt des "C" in unserem Parteinamen.

Zum Magazin des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU 3/4 2018 (seite 3ff)