"Europa geht nicht unter, wenn der Euro scheitert, wie Frau Merkel verkündet, sondern wenn das Christentum untergeht." Peter Seewald

Ein Embryo ist bereits personales menschliches Leben, eine Abtreibung wird zurecht als Straftat gegen das Leben bewertet, für Straftaten darf nicht geworben werden!

Es wird immer wieder unterstellt, ein ungeborenes Kind sein noch keine Person und hat deshalb keine Menschenwürde. Es gibt jedoch einen Konsens, dass sich keine Zäsur definieren lässt, ab wann ein Mensch Person ist. Jeder derartige Versuch ist willkürlich. Der Mensch entwickelt sich kontinuierlich, es gibt daher eine Identität zwischen dem Embryo und dem geborenen Menschen. Der Embryo entfaltet seine Moralfähigkeit und seine Menschenwürde von sich aus, wenn er nicht daran gehindert wird. Deshalb ist bereits ein Embryo schützenswertes menschliches Leben.

Dieses Leben zu schützen, ist Aufgabe der Politik und der Gesellschaft. Angesichts von 100000 straffreien Abtreibungen jährlich (entspricht der Einwohnerzahl von Regensburg) kann man sicher nicht davon sprechen, dass die bestehenden Gesetze und deren Umsetzung diesen Schutz ausreichend gewährleisten.

Nach einem milden Urteil gegen eine Abtreibungsärztin wegen Verstoßes gegen § 219a StGB (Werbung für Abtreibung) fordern linke Politiker nun die Abschaffung dieses Paragraphen. Dem wäre zuzustimmen, wenn der § 26 StGB, der die Anstiftung zu einer Straftat sanktioniert, dann zur Anwendung käme.

Aber darum geht es nicht. Die Abtreibungsärztin, die ihren Lebensunterhalt zumindest zu einem signifikanten Anteil mit der Tötung von ungeborenen Kindern verdient hat (sie beansprucht für sich, sie hätte Frauen geholfen. Aber was ist mit den kleinen Mädchen, die dank ihrer „Hilfe“ nie eine Chance hatten, Frau zu werden?) wird von den Linken zum Opfer gemacht. Schon in der DDR wurde die straffreie Abtreibung als Erfolg der Arbeiterklasse, also der Kommunisten, gefeiert (Das Buch, wo das stand, habe ich damals im Buchladen angewidert weggelegt). Bei Feststellung einer Schwangerschaft ist es damals passiert, dass die erste Frage des Arztes war, ob das Kind denn ausgetragen werden solle (Es sollte und hat heute selbst zwei Kinder).

Die Linken in Linkspartei, Grünen und SPD bleiben sich treu und streben diese Zustände wieder an und haben eine Bundesratsinitiative gestartet, die auch von der SPD Familien!! Ministerin unterstützt wird.

Dabei wird deutlich, es geht darum, das Töten von Menschen zu legalisieren also den § 218 StGB abzuschaffen (siehe Auszug aus der Sächsischen Zeitung vom 14.12.2017). Damit dürften Kinder bis kurz vor der Geburt getötet werden (was auch heute leider z.B bei Abweichungen von der „Norm“ wie Down Syndrom bereits möglich ist).

Das vermeintliche „Recht“ auf Abtreibung ist kein Recht, sondern nach geltenden deutschem Recht grundsätzlich eine Straftat gegen das Leben, also ein großes Unrecht!  Der Fakt wird dadurch verdunkelt, dass diese Straftat unter bestimmten Voraussetzungen nicht bestraft wird. Wäre es nicht verrückt, wenn auf der einen Seite Werbung für Zigaretten verboten ist, obwohl der Kauf und der Konsum durch Erwachsene völlig legal sind, und auf der anderen Seite Werbung für Straftaten gemacht werden darf? Würde diese Werbung dann analog den Zigarettenverpackungen auch mit deftige Bildern versehen, wo kleine Ärmchen mit Fingerchen, Beinchen und was sonst noch von dem zerstückelten kleinen Menschen übrig ist, zu sehen sind? Bilder, die zeigen wie unmenschlich diese Praxis ist, die in Deutschland einhunderttausendmal im Jahr ausgeübt wird?

Anstatt Werbung für Abtreibungen und letztlich die Legalisierung der Tötung von Menschen, zu fordern, sollten Politiker sich lieber für eine Willkommenskultur für kleine, schwache Menschen einsetzen.

Das wäre menschlich!